Das Wichtigste vorab
Die Geräte-Retter-Prämie (früher „Reparaturbonus“) läuft mit dem Jahresende 2026 aus. Eine Neuauflage ist derzeit nicht geplant. Wenn du ein Gerät reparieren lassen willst, solltest du den Bon noch dieses Jahr beantragen.
Was ist die Geräte-Retter-Prämie?
Der Staat übernimmt die Hälfte der Kosten, wenn du ein defektes Haushaltsgerät reparieren oder warten lässt, zum Beispiel Kaffeemaschine, Waschmaschine, Staubsauger oder Geschirrspüler. Die Förderung beträgt höchstens 130 Euro pro Bon.
Beispiel: Die Reparatur kostet 160 Euro. Du bekommst 80 Euro Förderung und zahlst 80 Euro selbst. Kostet sie 300 Euro, bekommst du die Höchstförderung von 130 Euro und zahlst 170 Euro selbst.
Auch der Kostenvoranschlag wird gefördert
Für einen Kostenvoranschlag gibt es zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 30 Euro. Lässt du danach reparieren, gilt für dasselbe Gerät insgesamt ein Höchstbetrag von 130 Euro, und die Reparatur muss im selben Betrieb stattfinden.
So gehst du vor
- Du beantragst den Bon online, pro Gerät ein Bon. Dabei gibst du dein Bankkonto an.
- Du gehst mit dem Bon zu einem teilnehmenden Reparaturbetrieb. Der Bon ist drei Wochen gültig. Danach verfällt er, du kannst aber jederzeit einen neuen beantragen.
- Du bezahlst die Rechnung beim Betrieb zunächst ganz.
- Der Betrieb reicht die Unterlagen ein. Der Förderbetrag wird dir danach auf dein Bankkonto überwiesen.
Wichtig: die Frist
Die Aktion endet mit dem Jahresende 2026. Bons, die du bis dahin ausgestellt bekommen hast, sollen auch 2027 noch einlösbar sein.
Mein Tipp
Lass dir vor der Reparatur immer sagen, was sie kostet. Wenn die Reparatur mehr als den halben Neupreis kostet, überlege, ob sie sich lohnt.
Liebe Grüße, Vito

